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Westbalkan-Regelung

Arbeitskräfte aus dem Westbalkan für Ihr Unternehmen

Wir finden passende Mitarbeiter und begleiten den gesamten Prozess

Über die Westbalkan-Regelung können deutsche Arbeitgeber Arbeitskräfte aus Nordmazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Serbien langfristig beschäftigen — grundsätzlich auch ohne anerkannte Berufsausbildung. Kontext unterstützt Sie von der Personalsuche bis zur Einreise.

Zusatzbedingungen 45+ Ohne Berufsanerkennung Nationales Arbeitsvisum
Langzeitbeschäftigung Deutschland
Checklist
Regelung
Westbalkan-Regelung
§ 26 Abs. 2 BeschV
Prozessdauer
Bis zu 6 Wochen
Bei tagesaktueller BA-Bearbeitung
Money
Mindestlohn
13,90 €/Std. brutto
Ab 01.01.2026
Accept
Vermittlung
Für Kandidaten kostenlos
Konditionen auf Anfrage

Was ist die Westbalkan-Regelung?

Die Westbalkan-Regelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) ermöglicht Staatsangehörigen der Westbalkan-Staaten, in Deutschland zu arbeiten — ohne anerkannte Berufsqualifikation, sofern ein konkretes Arbeitsangebot eines deutschen Arbeitgebers vorliegt und die Voraussetzungen für ein nationales Arbeitsvisum erfüllt sind.

Die Regelung gilt für nahezu jede Art von Beschäftigung. Ausnahme sind reglementierte Berufe (Ärzte, medizinisches Personal usw.), bei denen eine Anerkennung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Regelung gilt für Staatsangehörige der folgenden Länder:

Nordmazedonien
Serbien
Bosnien und Herzegowina
Albanien
Kosovo
Montenegro

Voraussetzungen

Mit europäischem Reisepass
Bei EU-Staatsangehörigkeit ist der Prozess deutlich einfacher. Kontaktieren Sie uns direkt für aktuelle Stellen.
Ohne europäischen Reisepass
Der Prozess läuft über die Westbalkan-Regelung. Ein nationales Arbeitsvisum der deutschen Botschaft ist erforderlich. Kontext begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Grundvoraussetzungen: Staatsangehörigkeit eines Westbalkan-Landes, konkretes Arbeitsangebot eines deutschen Arbeitgebers, gültiger Reisepass und erforderliche Unterlagen, Grundkenntnisse in Deutsch oder Englisch.

Kandidaten ab 45 Jahren Für diese Altersgruppe gelten zusätzliche Voraussetzungen nach deutschem Recht. In der Regel muss ein ausreichend hohes Bruttogehalt nach den deutschen gesetzlichen Schwellenwerten oder eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden.

Daher können wir für Kandidaten ab 45 Jahren nicht im Voraus bestätigen, dass jede Stelle für ein Visum geeignet ist. Zunächst muss geprüft werden:
  • das Alter des Kandidaten
  • das angebotene Bruttogehalt
  • die Stelle und den Arbeitgeber
  • ob die Voraussetzungen für ein Visum erfüllt sind
Für Kandidaten unter 45 Jahren ist das Verfahren einfacher, hängt aber stets vom Vertrag, dem Arbeitgeber und der Genehmigung durch die deutschen Behörden ab.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung Ihres Falls.

Vergütung und Sprachanforderungen

Die Vergütung hängt von der Position, dem Arbeitgeber, der Qualifikation und den Sprachkenntnissen ab. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 01.01.2026 13,90 € brutto/Std. und steigt auf 14,60 € ab 01.01.2027. Für erfahrenere Kandidaten oder mit besseren Deutschkenntnissen ist eine höhere Vergütung möglich.

Für eine langfristige Beschäftigung in Deutschland sind Grundkenntnisse in Deutsch oder gute Englischkenntnisse erforderlich. Bevorzugt werden Kandidaten mit Deutschkenntnissen ab A2. Kandidaten ohne jegliche Sprachkenntnisse können wir nicht in den Prozess aufnehmen — die Kommunikation mit dem Arbeitgeber, den Behörden und der Alltag in Deutschland erfordern ein Minimum an Sprachkenntnissen.

Einsatzbereiche und Positionen

Das Stellenangebot richtet sich nach dem aktuellen Bedarf deutscher Arbeitgeber und dem Kandidatenprofil. Kontaktieren Sie uns für aktuelle Stellen.

Gastronomie und Hotellerie
Produktion und Lebensmittelverarbeitung
Lager und Logistik
Reinigung und Gebäudedienstleistungen
Einzelhandel
Bau und Handwerk
Transport und Zustellung
Weitere Helfer- und Anlerntätigkeiten

Kontext ist Vertragspartner großer Fast-Food-Ketten, Flughäfen, Supermärkte, Hotels, Lagerhäuser, Fabriken und vieler weiterer Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen. Das Stellenangebot ändert sich — kontaktieren Sie uns für aktuelle Positionen.

Was wir für Sie übernehmen

1
Bedarfsermittlung
Wir besprechen mit Ihnen den konkreten Personalbedarf, die Einsatzorte, Tätigkeiten, Arbeitszeiten, Vergütung und den gewünschten Beschäftigungsbeginn.
2
Rekrutierung und Vorauswahl
Wir übernehmen die Bewerbersuche in den Westbalkanstaaten und führen persönliche Erstgespräche. Dabei prüfen wir Motivation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Verfügbarkeit.
3
Vorstellung geeigneter Kandidaten
Sie erhalten sorgfältig ausgewählte Kandidatenprofile. Die endgültige Entscheidung, welche Bewerber Sie einstellen möchten, treffen selbstverständlich Sie. Auf Wunsch begleiten wir auch die Online-Vorstellungsgespräche.
4
Unterstützung bei den Unterlagen
Nach Ihrer Auswahl unterstützen wir Arbeitgeber und Kandidaten bei der Vorbereitung und Zusammenstellung der erforderlichen Beschäftigungs- und Visumunterlagen.
5
Begleitung des Verfahrens
Wir koordinieren die einzelnen Schritte und begleiten den Prozess von der Beantragung der Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit bis zum Visumverfahren.
Aktuelle Bearbeitungszeiten BA (Stand: 14.07.2026)
BiH: tagesaktuell
MK: tagesaktuell
MNE: tagesaktuell
SRB: tagesaktuell
ALB: ab 17.02.2026
XK: ab 14.01.2026
Kontingent: 50.000/Jahr · arbeitsagentur.de
6
Einreise und Arbeitsaufnahme
Nach Erteilung des Visums stimmen wir die geplante Einreise und den Arbeitsbeginn mit Ihnen und den zukünftigen Mitarbeitern ab.
7
Betreuung nach der Ankunft
Auch nach der Einreise bleiben wir Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir unterstützen bei organisatorischen Fragen und tragen dazu bei, dass der Start im Unternehmen möglichst reibungslos verläuft.

Warum Arbeitgeber Kontext wählen

Gezielte Rekrutierung nach Ihrem konkreten Bedarf
Zugang zu motivierten Bewerbern aus 6 Westbalkan-Staaten
Persönlich geprüfte und vorausgewählte Kandidaten
Weniger administrativer Aufwand durch vollständige Begleitung
Feste Ansprechpartner und transparente Kommunikation
Betreuung auch nach der Ankunft in Deutschland

Benötigte Unterlagen

Die Unterlagen für eine langfristige Beschäftigung unterscheiden sich von denen für das Studenten- oder Saisonprogramm — aufgrund des nationalen Arbeitsvisums und des längeren Aufenthalts. Dokumente, die nicht auf Deutsch sind, müssen übersetzt werden.

1
Reisepass und biometrisches Foto
Gültiger Reisepass und biometrisches Foto für das Visumformular.
2
Lebenslauf auf Deutsch
Kontext unterstützt bei der Erstellung des Lebenslaufs. Alternativ kann er über unsere Website erstellt werden.
3
Ausgefülltes Visumformular und Erklärungen
Formulare und Erklärungen gemäß den Anforderungen der zuständigen Botschaft bzw. des beauftragten Visumdienstleisters. Kontext stellt das vollständige Paket zusammen.
4
Nachweis über Berufserfahrung und Abschlüsse
Vorhandene Berufserfahrung oder relevante Abschlüsse/Zertifikate werden beigefügt — übersetzt auf Deutsch.
5
Vom Arbeitgeber: Arbeitsvertrag und Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Der Arbeitgeber stellt den Arbeitsvertrag und die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bereit. Der Antrag auf Vorabzustimmung wird bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht — die Entscheidung und Ausstellung der Vorabzustimmung erfolgen durch die BA.
6
Nationales Arbeitsvisum
Nach Genehmigung der Vorabzustimmung beantragt der Kandidat das nationale Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung bzw. deren beauftragtem Visumdienstleister. Kontext stellt das vollständige Unterlagenpaket zusammen.
Datenschutz Alle Unterlagen und personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO und dem mazedonischen Datenschutzgesetz verarbeitet, archiviert und vernichtet.

Kontext vermittelt zuverlässige Kandidaten.

Wir vermitteln keine Kandidaten auf Verdacht. Wir verbinden geprüfte, motivierte Kandidaten aus dem Westbalkan mit deutschen Arbeitgebern — zuverlässig, strukturiert und rechtssicher.

Welche Kandidaten vermitteln wir?
  • ✔ Motivierte Menschen, die wirklich arbeiten wollen
  • ✔ Kandidaten, die verstehen, dass Deutschland Disziplin und Verantwortung erfordert
  • ✔ Personen mit angemessenen Sprachkenntnissen
  • ✔ Flexibel bezüglich Standort und realistisch in ihren Erwartungen
  • ✔ Finanziell und psychisch bereit für einen Neustart
  • ✔ Ehrliche und transparente Bewerber
Was bieten wir Arbeitgebern?
  • ✔ Geprüfte und motivierte Kandidaten
  • ✔ Professionelle Kommunikation und Begleitung
  • ✔ Klare und transparente Informationen über die Konditionen
  • ✔ Unterstützung durch den gesamten Prozess
  • ✔ Für Kandidaten kostenlose Vermittlung
Was erwarten wir von Arbeitgebern?
• Klare Angaben zum Stellenprofil
• Geduld im Prozess
• Einhaltung der vereinbarten Konditionen
• Realistische Erwartungen an die Qualifikationen
• Flexibilität beim Standort
• Ernsthafter Einstellungswille
Wir versprechen keine Unmöglichkeiten.
Wir arbeiten professionell und verlässlich.
Wenn Sie zuverlässige Kandidaten suchen — wir sind der richtige Partner.
Wenn Sie schnelle Lösungen ohne Prozess suchen — wir sind nicht die richtige Adresse.
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Häufig gestellte Fragen

Ist die Beschäftigung unbegrenzt?
Die langfristige Beschäftigung ist nicht auf 90 Tage begrenzt. Die Dauer hängt vom Arbeitsvertrag, dem Visum und der Aufenthaltserlaubnis ab. Der Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet sein, und der Aufenthalt wird in Deutschland geregelt und verlängert, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange dauert der Prozess?
Die Dauer hängt insbesondere von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Vorabzustimmung, der Kontingentauslastung und den verfügbaren Visumterminen ab. Nach unserer Erfahrung kann der Prozess bei vollständigen Unterlagen mehrere Monate dauern. Eine verbindliche Bearbeitungszeit kann nicht zugesagt werden.
Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Ja — für eine langfristige Beschäftigung sind Grundkenntnisse in Deutsch oder gute Englischkenntnisse erforderlich. Bevorzugt werden Kandidaten mit Deutschkenntnissen ab A2. Kandidaten ohne jegliche Fremdsprachenkenntnisse können wir nicht in den Prozess aufnehmen.
Ist eine anerkannte Qualifikation erforderlich?
Nein — die Westbalkan-Regelung ermöglicht eine Beschäftigung ohne anerkannte Berufsqualifikation für die meisten Stellen. Ausnahme sind reglementierte Berufe (Ärzte, medizinisches Personal), bei denen eine Diplomanerkennung erforderlich ist.
Kosten für den Arbeitgeber?
Unsere Vermittlungsleistung ist für Kandidaten kostenlos — die Vergütung wird vom Arbeitgeber getragen. Für Konditionen für Arbeitgeber kontaktieren Sie uns bitte direkt. Persönliche Ausgaben (Visum, Anreise, Unterkunft) trägt der Kandidat selbst.

Kontext arbeitet nach den IRIS-Standards für verantwortungsvolles Recruiting — fair, transparent und rechtssicher für jeden Kandidaten.
Welche Genehmigungen sind erforderlich?
Es ist ein nationales Arbeitsvisum für Deutschland erforderlich. Ablauf: Der Arbeitgeber beantragt die Vorabzustimmung, danach beantragt der Kandidat das nationale Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung bzw. dem beauftragten Visumdienstleister. Kontext stellt das vollständige Unterlagenpaket zusammen.
Sie benötigen Personal?
Teilen Sie uns Ihren Bedarf mit — wir prüfen Ihre Anfrage und informieren Sie über die nächsten Schritte.
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Hinweis: Die Bearbeitungsdauer und die Entscheidung über die Vorabzustimmung bzw. das Visum liegen bei den zuständigen Behörden. Eine bestimmte Bearbeitungszeit oder positive Entscheidung kann daher nicht garantiert werden.